/* w. Widgets fussball.de */

Testspiele wieder möglich - Umsetzungsregeln des TSV

Für uns Vereine wird es immer schwieriger, bei all den Corona-Verordnungen und -Lockerungen den Überblick zu behalten. Vor dem Beginn der Sommerpause wurden vom Niedersächsischen Innenministerium am 10.07.2020 weitere Lockerungen mitgeteilt. Die ab Montag, 13. Juli 2020 geltende und bis zum 31. August gültige neue Corona-Verordnung sieht u.a. vor, dass im Mannschaftssport wieder zu Wettkämpfen gegeneinander angetreten werden darf. Bisher erreichten uns hierzu aber nur über den Niedersächsischen Fußballverband (NFV) weitere Konkretisierungen.

Aber selbst das Land Niedersachsen, wie auch der NFV können nicht alle Fragen zu 100% beantworten. Somit müssen wir Vereine auf Basis der uns vorliegenden Informationen und Verordnungen weitere Konkretisierungen für unsere eigene Sportanlage und den Fußballsport erarbeiten. Hierüber hat der 1. Vorsitzende Jürgen Preuß bereits alle Abteilungsleiter des Vereins und alle Übungsleiter der Fußballabteilung per Mail informiert. Nachfolgend sind diese Vereinsregeln nochmal dargestellt.

Konkret heißt es unter Berücksichtigung der im Anhang übermittelten neuen Regeln demnach für die Handhabungen beim TSV Bardowick folgendes:

Weitere Fragen und Auslegungsbedarf können im Vorfeld gerne über Jürgen Preuß, Markus Vick oder Dennis Bardowicks zur Klärung gebracht werden.

Hier auch noch die letzten offiziellen Ankündigungen des NFV

Lockerung der Corona-Regeln erlaubt ab Montag Wettkampfspiele vom 10. Juli 2020, Nr. 67

Corona-Neuverordnung des Landes Niedersachsen mit Geltung vom 13.07.2020 – Eingeschränkte Wiederaufnahme des Spielbetriebes vom 13.07.2020

Neuverordnung des Landes Niedersachsen: Was sind 30 Teilnehmer beim Freundschaftsspiel? vom 16.07.2020

Zugriffe: 2514