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TSV-Corona-Regelung für Urlaubs-Rückkehrer

TSVBardowick RKIVor dem Hintergrund der wieder steigenden Corona-Zahlen auch in unserer Region, hat der Organisationskreis des Vorstands entschieden, dass der TSV Bardowick eine eigene Ergänzung zu den Corona-Bestimmungen der Niedersächsischen Landesregierung erlässt.

Ab sofort gilt für Auslandsurlaub-Rückkehrer folgende Regelung. Wer von einem Auslandsurlaub zurückkehrt, darf grundsätzlich 10 Tage nicht an den Sportangeboten des TSV Bardowick teilnehmen. Egal wo im Ausland man war. Eine Verkürzung auf 5 Tage ist möglich, wenn frühestens 5 Tage nach der Einreise ein Test in einer Teststation durchgeführt wird und das Testergebnis negativ ist.  Der Test ist dem Übungsleiter vorzulegen. Die Regelung gilt auch für Geimpfte und Genesene.

Inlandsurlaub-Rückkehrer sollen in Abhängigkeit der Urlaubsregion selbst einschätzen, welche Maßnahmen sie anwenden, um andere Mitglieder zu schützen.

Trainern und Übungsleitern, die in Deutschland Urlaub gemacht haben, empfehlen wir, einen Selbsttest unter Aufsicht zu machen. So wie wir es Anfang Mai schon einmal geregelt hatten.